Club der Königsanwärter, gegründet 2002

Club der Königsanwärter

Satzung des " Clubs der Königsanwärter, gegründet 2002 "

St. Helena Schützenverein Elben

 

 

 

 







1. Die Aufgabe des Clubs besteht darin, die Attraktivität des Königsvogelschießens zu fördern, indem er einen finanziellen Anreiz bietet.


2. Aufgenommen werden kann jedes Mitglied des Schützenvereines.


3. Die Mitglieder dieses Clubs sind nicht verpflichtet, sich an dem Schießen zu beteiligen.


4. Schießt ein Mitglied des Clubs den Königsvogel, steht ihm die von der Versammlung festgelegte Auszahlungssumme zur Verfügung.


5. Der Jahresbeitrag wird auf 25,- Euro festgelegt.
Dieser wird jedes Jahr vor dem Schützenfest per Einzug erhoben.
Sollte der König nicht aus den Reihen des Königsclubs kommen, verbleibt der Mitgliedsbeitrag in der Kasse, um ein finanzielles Polster zu bilden.


6. Jedes Mitglied, welches die Auszahlungssumme in Anspruch genommen hat, ist verpflichtet für mindestens 10 Jahre Beiträge in den Club einzuzahlen.


7. Nur das zahlende Mitglied hat Anspruch auf die Auszahlungssumme.


8. Die Zahlung der Königsclubsumme ( z. Z. 700,- € ) an den neuen König ist unabhängig von der Zahlung des St. Helena Schützenvereins Elben. Bei weniger als 20 Personen wird nachkassiert.


9. Sollte ein zahlendes Mitglied des Königsclubs die Kaiserwürde erlangen, bekommt er eine einmalige Zuwendung von 250,- Euro


10. Bei einem Überschuss der Mitgliedsbeiträge, werden diese bespart um evt. bei Schwankung der Mitgliederzahl die volle Auszahlungssumme weiter zu gewährleisten.


11. Ansprechpartner und Kassierer sind zur Zeit die Schützenbrüder Bernd Clemens, Udo Martini und Michael Schreier.


12. Der Eintritt in den Königsclub ist vor dem Königsschießen noch möglich, kurz nach dem Schießen nicht mehr.


13. Es soll eine jährlich stattfindende Hauptversammlung geben. Als Termin wird eine Woche vor dem Schützenfest angestrebt. (Versammlung vor dem Fest)

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